Truppführer-Ausbildung gemäß FwDV 2
Ziel der Ausbildungsmaßnahme ist es, dem Teilnehmer auf die möglichen Aufgaben, die das Tätigkeitsfeld eines Truppführers mit sich bringt, bestmöglichst vorzubereiten.
Innerhalb der Ausbildungsmaßnahme werden dem Teilnehmer/- in alle notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen vermittelt, die für die Erfüllung Ihrer Aufgaben als Truppführer/- in zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppe oder Staffel erforderlich sind.
Hierbei durchläuft der Teilnehmer eine Stufenausbildung, die die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz mit einschließt.
Die erfolgreiche Teilnahme wird durch mehere Leistungsnachweise (schriftliche und praktische Prüfungen) festgestellt.
Die Ausbildung dient als Qualifikationsnachweis für Ihre Feuerwehr die Sie dann als Truppführer anerkennen und einsetzen kann.
Auszug aus dem Lehrplan:
- Gesetze und Vorschriften (Brandschutzgesetze,GUV,C53 UVV Feuerwehr §§35, 38 StVO)
- Gefahren an der Einsatzstelle
- Fahrzeugkunde EN 1846 / DIN 70020
- Gefahren an der Einsatzstelle / Gefahrenlehre
- Einsatztaktische Reglungen im Einsatz (Planspiel,Führungsvorgang)
- Grundtätigkeiten FwDV 1
- Löschwasserversorgung
- Rettungsgeräte
- Löschen von Bränden
- Ausbildung gemäß FwDV 3
- Retten und Selbstretten
- Stressbewältigung und Nachsorge
- Grundlagen ABC
- Gesetze der Feuerwehr und Rettungsdienste
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrenlehre
- Löschwasserentnahme
- Baukunde, baulicher- und betrieblicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Gerätekunde
Dauer der Ausbildung: 5 Tage Vollzeit 40 Stunden (Bitte frühzeitig Anmelden die Plätze sind begrenz)
Teilnahme Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift (C1)
- Truppmann-Ausbildung gemäß FwDV 2
- Sprechfunker gemäß FwDV 810
- Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
- Arbeitsmedizinische Untersuchung G26,3
- Erste-Hilfe (Ersthelfer)
- Persönliche Eignung
Zielgruppen
- Dienstleistungs-Feuerwehren
- Werk- und Betriebsfeuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren
- Brandschutzdienstleister
Abschluss:
- Truppführerqualifikation gemäß FwDV 2 (Trägerzertifikat)
Kosten der Ausbildung:
Die Kosten der Ausbildung richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer, wir erstellen Ihnen gerne ein auf
Sie zugeschnittenes Angebot. Alle unsere Ausbildungen können auch miteinander Kombiniert werden.
Anmeldung zum Lehrgang (Achtung unbedingt beachten):
Die Anmeldung zur Truppführer-Ausbildung hat durch eine öffentliche oder nicht öffentliche Feuerwehr zu erfolgen, da die Ausbildungen der Feuerwehren und Ausbildungsanerkennungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Wenn Sie sich zum Lehrgang privat anmelden klären Sie bitte vorher mit Ihrer Feuerwehr ab ob die Ausbildung eines privaten Bildungsträgers als Qualifikationsnachweis anerkannt wird.
Die vorgenannten Ausbildungen werden nur von qualifiziertem Personal durchgeführt.
Alle bei der IBA-NRW eingesetzen Ausbilder sind Führungskräfte bei Berufs- und hauptamtlichen Feuerwehren, sowie freie Dozenten und haben eine Ausbildung im höheren, gehobenen oder mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchlaufen. Demnach verfügen Sie über ein hohes Maß an Einsatzerfahrung in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie an pädogogischem Geschick und Erfahrungen in der Mitarbeiterführung und Erwachsenenbildung.