Staatlich Förderung von Bildungsmaßnahmen
Innerhalb unseres Bildungsangebotes werden auch Teilnehmer die nach dem III. Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden, weitergebildet.
Bei SGB III-geförderten Maßnahmen wirkt die IBA-NRW aktiv bei der Eingliederung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen in eine reguläre Beschäftigung mit. Vor Beginn von Maßnahmen ist deren Zielsetzung auf die arbeitsmarktliche Verwertung ausgerichtet.
Während oder gegen Ende der Kursdurchführung werden die Kursteilnehmer hinsichtlich der Arbeitsaufnahme befragt. Nach abgeschlossener Maßnahme wird eine Eingliederunsverfahren in die Arbeitswelt durchgeführt.
Sprechen Sie mit uns und Ihrem BFD Berater über Ihre berufliche Zukunft.
Denn Bildung schafft Sicherheit !