Brandschutztechnische-Ausbildung gemäß FwDV
für öffentliche und nicht öffentlich Feuerwehren
Truppmann gemäß FwDV mit Zusatzqualifikation für
Werk- und Betriebsfeuerwehren
Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften im Brandschutz ist in den letzten Jahren enorm angestiegen.
Auf Grund von VdS Vorgaben sowie Gesetzeslagen sind die Ansprüche an den vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz enorm gestiegen, die auch in der Qualifikation, der im Brandschutz eingesetzten Kräfte, grundlegend eingreift.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Einsatzkräfte auszubilden und diesbezüglich auf dem aktuellen Stand zu halten.
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sie in den folgenden Bereichen tätig werden:
- Nicht öffentliche Feuerwehren
- Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (öffentlich)
- Dienstleistungs-Feuerwehren
- Feuerwehrdienstleistern
- Betriebsfeuerwehren
- Brandschutzdienstleistern
- Brand- und Sicherungsposten DGU V R113-004
- Chemiewerken
- Raffinerien
Auszug aus dem Lehrplan:
- Werkfeuerwehr-Fachwissen (Grundausbildung)
- Truppmannqualifikation gemäß FwDV 2.1
- Arbeitssicherheit DGUV 1
- Gesetze und Vorschriften (Brandschutzgesetze,GUV,C53 UVV Feuerwehr §§35, 38 StVO)
- Gefahren an der Einsatzstelle
- Fahrzeugkunde EN 1846 / DIN 70020
- Bewerbungstraining
- Umgang mit der Presse und Behörden
- Psychologie (Umgang mit Menschen)
- Gefahren an der Einsatzstelle / Gefahrenlehre
- Einsatztaktische Reglungen im Einsatz (Planspiel,Führungsvorgang)
- Grundtätigkeiten FwDV 1
- Löschwasserversorgung
- Rettungsgeräte
- Löschen von Bränden
- Ausbildung gemäß FwDV 3
- Retten und Selbstretten
- Stressbewältigung und Nachsorge
- Atemschutzgeräteträgerausbildung gem. FwDV 7
- Sprechfunkerausbildung FwDV 810
- Brand- und Sicherungsposten Ausbildung der Industrie
- Brandschutzhelfer gem. §10 ArbSchG
- Brandwachdienste
- Erste Hilfe DGUV V
- Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1
- Arbeitsschutz in Industrieunternhemen
- Gesetze der Feuerwehr und Rettungsdienste
- Unfallverhütungsvorschriften
- Gefahrenlehre
- Löschwasserentnahme
- Baukunde, baulicher- und betrieblicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Gerätekunde
- Ausbildung an der Feuerlöschtrainingsanlage
Dauer der Ausbildung: 1 Monate / 20 Tage (Vollzeit) oder in Teilbereichen
Teilnahme Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Persönliche Eignung
- Gesundheitliche Eignung nach G25, G26.3 und G41 (Wird am Anfang der Ausbildung durch unseren arbeitsmedizinischen Dienst geprüft)
- Förderung durch den BFD Berufsförderungsdienst der Bundeswehr k m
Zielgruppe
- Personen die mit dem Brandschutz in Werken und Betrieben betraut sind
- Brandschutzdienstleister
- Dienstleistungs-Feuerwehren
- Nicht öffentliche Feuerwehren (Werkfeuerwehren / Betriebsfeuerwehren / Flughafenfeuerwehren)
Abschlüsse:
- Brandschutztechnische-Ausbildung gemäß FwDV für öffentliche und nicht öffentliche Feuerwehren (inklusive Truppmannqualifikation gemäß FwDV)
- Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 7
- Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 2015-023
- Brand- und Sicherungsposten gemäß DGUV R 113-004
- Sprechfunker gemäß FwDV 810