Ausbildung zum Sprechfunker FwDV 810
Grundlage für diese Schulungsmaßnahme ist die „Dienstvorschrift für den Sprech- und Datenfunkverkehr“ (FwDV 810). Danach sind die Benutzer in die Bedienung der Geräte eingewiesen und über die Bestimmungen dieser Vorschrift zu unterrichtet.
Der Teilnehmer kann die Betriebsorganisation und das Betriebskonzept Digitalfunk in NRW im Unterschied zum Betrieb des Analogfunks im 4m- und 2m-Band erläutern.
Ferner kennt er die für den Einsatz des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr notwendigen technischen Möglichkeiten der Endgeräte und kann deren Bedienung und Displayanzeigen in den verschiedenen Betriebsarten erklären und im Einsatzfall anwenden.
Zusätzlich kann der Teilnehmer selbständig die Einsatzbereitschaft der im Sprechfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) verwendeten Sprechfunkgeräte herstellen und Nachrichten im analogen Funk und im Digitalfunknetz der BOS übermitteln, sowie die Hand- und Fahrzeugfunkgeräte im praktischen Einsatz bedienen. Abschließend beherrscht er die unterschiedlichen Betriebsarten im Einsatzstellen- und Leitstellenfunkverkehr und kann die Betriebsart, einen Funkkanal oder die Benutzergruppe wechseln.
Teilnahme Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift (C1)
- Truppmann-Ausbildung gemäß FwDV 2
- Persönliche Eignung
Zielgruppen
- Dienstleistungs-Feuerwehren
- Werk- und Betriebsfeuerwehren
- Freiwillige Feuerwehren
Abschluss:
- Sprechfunker FwDV 810 (Trägerzertifikat)
Kosten der Ausbildung:
Die Kosten der Ausbildung richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer, wir erstellen Ihnen gerne ein auf
Sie zugeschnittenes Angebot. Alle unsere Ausbildungen können auch miteinander Kombiniert werden.