Feuerwehr-Ausbildungsinstitut
IBA-NRW

Atemschutzgeräteträger-Ausbildung 

gemäß FwDV 7

Ziel der Ausbildung ist es, dass sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß der Einsatzgrundsätze richtig verhalten, sowie auf einen eventuell eintretenden Atemschutznotfall vorbereitet werden. 

Weitere Ziele dieser Ausbildung sind unter andrem Unfälle im Atemschutz zu vermeiden und einen Rettungs-Einsatz als Sicherheitstrupp durchführen zu können.

 








Wesentliche Ausbildungsinhalte:

Grundlagen Atemschutz

•   Atmung

•   die physikalischen und physiologischen Auswirkungen von Atemgiften


Gerätekunde Atemschutz

•   Umluftabhängige Atemschutzgeräte (Filtergeräte)

•   Umluftunabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte)

Einsatzgrundsätze Atemschutz

•   Einweisung in die Handhabung von Atemschutzgeräten

•   Arbeiten mit zunehmender Belastung

•   Arbeiten unter Einsatzbedingungen

•   Orientierung, Absuchen und Kennzeichnen von Räumen


Atemschutznotfalltraining

•   Definition Atemschutznotfall

•   Verhaltensweisen innerhalb eines Trupps

•   Luftversorgung bei defektem Atemschutzgerät

•   (Rettungs-) Einsatz des Sicherheitstrupps

•   Umgang mit Sicherheitstrupptasche


Dauer der Ausbildungsmaßnahme: 5 Tage / 37 Stunden

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Eine abgeschlossene Truppmann-Ausbildung gemäß FwDV 2
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G26,3
  • Erste-Hilfe DGUV V (Ersthelfer 9UE)
  • Sprechfunker gemäß FwDV 810
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