Ersthelferausbildung
Die UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 UVV DGUV Vorschrift1 erhalten haben.
Zahl der Ersthelfer
In Betrieben mit bis zu zwanzig Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10% der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen.
Seminarziele
Nach Abschluss des Seminars soll der Laie befähigt sein, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten zu können. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.
Seminarinhalte
- Verhalten beim Auffinden einer verletzten Person
- Beachten der eigenen Sicherheit
- Richtiges Absetzen des Notrufs
- Absichern der Unfallstelle
- Retten aus akuter Gefahr
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion
- Bedienen eines Defibrillators
Seminardauer
- Ausbildung 9 Stunden
- Fortbildung 9 Stunden
Seminarkosten
- Ausbildung (45,00 € 1 Tag 9 UE) min Teilnehmerzahl 10
- Fortbildung (45,00 € 1 Tag 9 UE)